Neuer Entwurf Landesjagdgesetz

Im neuen Entwurf des Landesjagdgesetzes (§ 20 Abs. 1 LJG)  finden sich die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher gestärkt wieder und sind mit den Berufsjägern und Forstbediensteten gleichgestellt, so Peter Seelmann, Landesvorsitzender des Jagdaufseherverbandes-Rheinland-Pfalz!
Wortlaut des § 20 Abs. 1 LJG:

Beteiligung an der Jagdausübung
(1) Die jagdausübungsberechtigten Personen können Dritte an der Jagdausübung
beteiligen. Darüber hinaus können sie angestellten Berufsjägerinnen und
Berufsjägern, Forstbediensteten sowie geprüften Jagdaufseherinnen und
Jagdaufsehern Pflichten und Aufgaben nach diesem Gesetz übertragen….“.


Weiterhin soll der Inhalt von Ausbildung und Prüfung zum Jagdaufseher in der Landesjagdverordnung geregelt werden. Damit bleibt eine bewährte Institution für die tägliche Jagdpraxis erhalten!

Nur durch unsere entschlossene Intervention gegenüber der Landesregierung, unserer fundierten Stellungnahme zum Entwurf des Landesjagdgesetzes, sowie unseren politischen Gesprächen mit den Landtagsfraktionen und den Besprechungen im Ministerium konnten wir unser Ziel, den Erhalt der Jagdaufseher, erreichen.

Peter Seelmann
Landesvorsitzender
Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V.

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