Am 5. Dezember fand im Klimaschutzministerium ein Workshop „Umgang mit den Wildarten im Zuge der Jagdrechtsnovellierung“ statt .
Die Evaluierung der landesjagdrechtlichen Vorschriften hat gezeigt, dass die Liste der Wildarten, die dem Landesjagdgesetz unterliegen, unter den beteiligten Institutionen (wie z.B. Jagd-, Naturschutz-, Tierschutz-, Waldbesitzer-, Bauernverbände), teilweise kontrovers diskutiert worden ist. Es wurden sowohl viele Argumente vorgebracht, die für das Streichen von Wildarten aus dem Landesjagdgesetz oder für das Verbleiben von Wildarten im Landesjagdgesetz sprechen, als auch solche, die die Aufnahme von Tierarten in die Liste der Wildarten begründen. Damit verbunden ist zudem eine Diskussion über eine Anpassung von Jagd- und Schonzeiten der einzelnen Wildarten. Die Jagd ist einem stetigen Wandel der gesellschaftlichen Wertvorstellungen unterworfen. Dabei fußt das Jagdwesen gegenwärtig im Wesentlichen auf drei Säulen:
- Nutzung von natürlichen Ressourcen als Ausdruck des Eigentumsrechts,
- Schutz des Wildes und seiner Lebensräume (Artenschutz und Hege),
- Regulation von Wildtierpopulationen zum Interessenausgleich und Schutz des Eigentums (Wildschäden, Invasive Arten etc.).
Das Diskussionsergebnis des Workshops wird in die Entscheidung des Klimaministeriums über eine ggf. zu ändernde Liste der Wildarten oder die mögliche Anpassung von Jagd- und Schonzeiten im Referentenentwurf zur Jagdrechtsnovelle, die im Frühjahr 2023 zu erwarten ist, einfließen.